Mehr Transparenz beim Pestizid-Absatz

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) muss aufgrund eines Gerichtsurteiles vom  März 2019 detaillierte Angaben für jedes einzelne in Deutschland verkaufte Ackergift herausgeben. Dieses Urteil wurde u.a. von Umweltverbänden als Erfolg hin zu mehr Transparenz bezüglich der in Deutschland jährlich verkauften Menge an Pestizid-Wirkstoffen gewertet.

Die nun aktuelle Umsetzung und Veröffentlichung der Informationen durch das BVL war längst überfällig. Sie wird von Umweltverbänden und Aktionsbündnissen als Etappensieg gewertet und kommt gerade rechtzeitig zum Internationalen Tag der biologischen Vielfalt am 22. Mai.

Aufgrund der nun vorliegenden Datenlage kann ermittelt werden, wie groß die Gefahr für Bienen und andere Bestäuber, aber auch für die menschliche Gesundheit ist.

 Bisherige Praxis

In der Vergangenheit gab es kaum oder gar keine Transparenz darüber, welche Mengen von einem Pestizid-Wirkstoff jährlich verkauft wurden. Während andere EU-Staaten hier schon detaillierte Daten zum Pestizid-Einsatz offen legen, gab das BVL den Absatz lediglich in Mengenklassen an. Beim Glyphosat beispielsweise wurde lediglich die Verkaufszahlen mit jährlich zwischen 2.500 und 10.000 Tonnen publiziert. Auch bei allen anderen Angaben über eingesetzte Pestizid-Wirkstoffe war nicht abschätzbar, welche Mengen tatsächlich jährlich verkauft werden. Bisher hat sich das BVL auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Hersteller-Konzerne berufen. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte jedoch bereits 2019 eine andere Auffassung vertreten.

Das Gerichtsurteil muss nun umgesetzt werden

Nun müssen gemäß Urteil die genauen Absatzmengen der einzelnen Wirkstoffe veröffentlich werden – und das sogar rückwirkend für mehrere Jahre. Das Gericht hatte sich 2019 auf das Umweltinformationsgesetz berufen und verkündet, dass ausgebrachte Pestizide als Emissionen in die Umwelt zu bewerten sind.

Ein Manko bleibt

Die Absatzmengen geben aber leider noch immer nicht Aufschluss darüber, welche Mengen tatsächlich auf den Feldern ausgebracht werden. Landwirtschaftliche Betriebe müssen dies zwar dokumentieren, aber veröffentlicht werden diese Daten nicht. So werden auch weiterhin Umweltbehörden und -verbände nicht herausfinden können, welche und wie viele Pestizide beispielsweise in Naturschutzgebieten und in der Nähe von Wohnbereichen ausgebracht werden.

Warum Geheimnisse?

Wenn also laut Gerichtsurteil die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Herstellerfirmen der Herausgabe von detaillierten Angaben über die Absatzmengen gemäß Umweltinformationsgesetz nicht entgegen stehen, so stellt sich die Frage, warum landwirtschaftlichen Betrieben nicht auch die Herausgabe der tatsächlich ausgebrachten Mengen zugemutet werden kann. Diese Informationen wollen Umweltverbände nun vor Gericht erstreiten. Auch wir sind der Meinung, dass Angaben über Pestizideinsätze für alle zugänglich sein sollten. (lk)

Quellen:

http://www.umweltinstitut.org/aktuelle-meldungen/meldungen/2021/pestizide/gerichtsurteil-mehr-transparenz-beim-pestizid-absatz.html

https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/meld_par_64_Wirkstoffabsatz_2002_2019.xlsx?__blob=publicationFile&v=2