Gefahr für das Ökosystem – Bienenkiller breiten sich unkontrolliert aus

Eigentlich will man in der EU den Einsatz von Insektiziden beschränken. Aus sehr gutem Grund untersagte die EU 2018 auf Basis eines Gutachtens der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) den Einsatz von umwelt – und gewässergefährdeten Wirkstoffen und damit auch das prophylaktische Beizen von Saatgut mit Thiamethoxam, ein für Bienen hochtoxisches Neonikotinoid, das die Bestäuber bereits in niedrigen Dosen lähmt, tötet oder ihre Orientierung beeinträchtigt. Auch andere Insekten und Wasserorganismen sind davon betroffen.

Auf Druck der Agrarlobby und ohne triftigen Grund – denn den Befall mit Blattläusen gibt es im Rübenanbau jedes Jahr – genehmigte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) durch die Hintertür den Einsatz per Notfallzulassung für den Zuckerrübenanbau. Mit der Genehmigung des Neonikotinoid-Einsatzes untermauerte sie ihre Unglaubwürdigkeit, denn zuvor hatte sie in allen öffentlichen Verlautbarungen erklärt, nichts mehr zuzulassen, was Bienen gefährlich werden könnte. Danach erlaubte sie vom 1. Januar bis 30. April 2021 mit Thiamethoxam gebeiztes Zuckerrübensaatgut auf einer Fläche auszubringen, die mit 126.900 Hektar mehr als eineinhalb mal so groß wie Hamburg ist. Laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sei das Risiko für „Nichtzielorganismen“ gering, da diese Pflanze im Anbaujahr nicht blühe und daher für Bestäuber wenig attraktiv sei. Außerdem gebe es strenge Auflagen für den Insektenschutz. Tatsächlich aber wird in der Praxis wenig getan, um diese Auflagen zu kontrollieren.

Nun hat man erste Erkenntnisse, welche weitreichenden Folgen mit dieser Genehmigung verbunden sind. Laboruntersuchungen belegen, dass sich das Gift trotz Anwendungsbeschränkungen eben nicht auf die Felder beschränkte, sondern sich unkontrolliert in der Umwelt ausgebreitet hat – in Mengen, die Insekten töten können.

Imker und Naturschützer in Bayern fanden auf Feldern im Landkreis Neustadt große Mengen des Wirkstoffs Thiamethoxam und seines Abbauproduktes, Clothianidin in Wasser- und Schlammproben. Auch in Proben von benachbarten Feldern in angrenzenden Landkreisen konnte man mittels Laboruntersuchungen diese Neonikotinoide nachweisen. Ökotoxikologe Matthias Liess vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung analysierte die Gefahren für das Ökosystem. Sein Team untersuchte in zwölf Bundesländern über 100 weitere Messstellen an Bächen, die durch landwirtschaftlich genutzte Regionen fließen. In mehr als 80 Prozent der untersuchten Gewässer wurden erhöhte Pflanzenschutzmittel-Belastungen nachgewiesen. Liess hebt besonders hervor, die Untersuchungen in Bayern würden zeigen, dass die Konzentration in den Proben rund 50-mal höher ist, als das, was noch akzeptabel ist. Er fordert ein grundsätzliches Umdenken bei der Zulassung von Pestiziden.

Das eigentliche Problem ist, dass das EU-Recht eine Aufhebung von Verboten durch Notfallzulassungen ermöglicht, falls angebliche Bedrohungen von Schädlingen nicht abgewehrt werden können und Einkommensverluste durch Ernteausfälle zu befürchten sind. Solche Behauptungen erweisen sich allerdings regelmäßig als falsch. Inzwischen gelten in 13 EU-Mitgliedstaaten Ausnahmegenehmigungen, obwohl einige dieser Länder für ein EU-weites Verbot der Wirkstoffe stimmten. Absolut unverantwortlich ist, dass das EU-Recht solche Notfallzulassungen ermöglicht und damit Schlupflöcher für Ausnahmen zulasse, obwohl es einfache Alternativen zum Einsatz von Pestiziden gibt. Der Ökolandbau macht es seit Jahren vor, wie mit bekannten Maßnahmen durch Fruchtfolge, Stärkung der Bodengesundheit, verstärkter Ackerhygiene und mechanischer Bodenbearbeitung und Unkrautbekämpfung die Anfälligkeit von Pflanzen reduziert und der Schädlingsbefall reguliert werden kann.

Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss, fordert einen sofortige Abkehr von den Notfallzulassungen und betont: „Stoppt die Kommission die Praxis der Notfallzulassungen nicht, verstößt sie gegen ihre eigenen Ziele: So wird die Farm-to-Fork-Strategie Utopie bleiben. Sie soll den Pestizideinsatz in der EU bis 2030 um 50 Prozent zu verringern. Wie will man dieses Ziel angesichts der aktuellen Unterwanderung von Verboten überhaupt erreichen?“

Im krassen Widerspruch zur Gleichgültigkeit auf politischer Ebene steht der Erfolg der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „Bienen und Bauern retten!“. Mit über 1.160.000 Unterschriften in 11 Nationen hat sie sich für ein nationales Quorum qualifiziert. Hier zeigt sich, wie sehr sich die Menschen in Europa ein Umsteuern in der Agrarpolitik wünschen. Damit sind die EU-Institutionen verpflichtet, sich mit der Forderung nach einem Pestizidausstieg bis spätestens 2035 auseinanderzusetzen.

Eines ist jedenfalls klar: die Politik kann nicht länger den Ruf nach einer giftfreien Landwirtschaft ignorieren. Allein in Deutschland sprachen sich mehr als 450.000 Menschen dafür aus  – das ist ein klarer agrarpolitischer Handlungsauftrag für die zukünftige Bundesregierung. (mk)


Update

31.10.2021: Offenbar nichts gelernt. Die taz berichtet als Erste über einen aktuellen Antrag des süddeutschen Verbands der Zuckerrübenbauer auf Notfallzulassung eines Insektizids mit dem Wirkstoff Thiamethoxam  (einem Neonicotinoid). Zum taz-Beitrag


Hintergrundpapier über die allzu freizügige Nutzung von Notfallgenehmigungen für Neonikotinoide:  https://www.martin-haeusling.eu/images/210217_Haeusling_Briefing_Neonikotinoide_Notfallzulassungen.pdf

Lesen sie dazu auch unseren Beitrag vom 21.12.2020:

Schlechte Nachricht für Bestäuber: Sonderzulassung von Gehirnkiller