Bio liegt im Trend. Weltweit steigen die Preise für fruchtbares Land gerade stark an. Die Tendenz zu Großbetrieben nimmt zu, die Zahl der Kleinbetriebe geht zurück. Hierdurch hat der durchschnittliche Pachtanteil zugenommen und gewinnt an Bedeutung. Wie können Eigentümer*innen, die ihre landwirtschaftlichen Flächen ökologisch bewirtschaftet sehen wollen und die deren Wert, gemessen beispielsweise am Humusaufbau, erhalten oder steigern wollen, Einfluss nehmen?
Wie ist die Faktenlage
Das Humuskapital unserer Böden wird seit Jahrzehnten durch die industrielle Landwirtschaft verwirtschaftet. Kunstdünger und Pestizide lassen ein gesundes Mikrobenleben nicht mehr zu und versalzen die Böden. Dies löst gefährliche Kettenreaktionen aus. Die Böden werden ausgeschwemmt und Dünge- und andere Salze gelangen in tiefere Schichten, ins Grundwasser oder über die Oberfläche in Seen und Flüsse.
Auch Eigentümer*innen können mitgestalten
Viele Eigentümer*innen sind sich ihrer Verantwortung bewusst und fragen sich deshalb, wie sie Einfluss nehmen können.
Durch den Flächenfraß wird die landwirtschaftliche Fläche immer weniger. Immer mehr junge Landwirt*innen, die sich niederlassen wollen und die Landwirtschaft ökologisch betreiben wollen, scheitern oft an der vergeblichen Suche nach geeignetem Land. So kann man sich zum Beispiel dazu entscheiden, gezielt an diese Landwirte*innen zu verpachten.
Wie kann man vorgehen?
Nachdem man sich den bestehenden Pachtvertrag angesehen hat, lohnt sich ein Blick in die Paragraphen 585 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches, die den Landpachtvertrag regeln. In den meisten Fällen sind die Verträge langfristig angelegt und haben strenge Fristen, was eine Kündigung angeht. Diese Regeln sollen landwirtschaftlichen Betrieben Planungssicherheit geben. Wenn die ursprüngliche Dauer des Pachtvertrages vorbei ist, kann dieser jährlich gekündigt werden und man ist in der guten Position, eine Änderung vorzuschlagen oder sich nach einer anderen Pächterin oder einem anderen Pächter umzusehen.
Grundsätzlich besteht aber jederzeit die Möglichkeit, sich vor Ablauf des Vertrages auf eine Änderung zu einigen und klar zu sagen, was man will. Sicherlich möchte auch der oder die Pächter*in nur ungern auf das Land verzichten. Landwirtschaftliche Betriebe sind beispielsweise verpflichtet, über den Pestizideinsatz und das Aufbringen von Gülle Buch zu führen. Sie können daher bitten, mitzuteilen, wie viel hiervon auf Ihrem Land in den letzten Jahren ausgebracht wurde.
Was kann im Pachtvertrag geregelt werden?
Möchte man die ökologische Bewirtschaftung im Pachtvertrag festschreiben, eignet sich die folgende Formulierung, die bereits rechtlich geprüft wurde:
„Die Flächen sind nach den Regeln des ökologischen Landbaus zu bewirtschaften, so wie sie in der EU-Verordnung 834/2007, einer entsprechenden Nachfolgeverordnung, auf diesen beruhenden europäischen oder nationalen gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen festgelegt sind und der in den vorgenannten Bestimmungen vorgeschriebenen Kontrolle zu unterstellen und Letztere bis zum Ende des Pachtvertrages lückenlos aufrecht zu erhalten, um dem Verpächter / der Verpächterin auch nach Ende des Pachtvertrages selbst oder durch Dritte die umstellungsfreie Weiternutzung für den ökologischen Anbau zu ermöglichen. Der Pächter / die Verpächterin ist verpflichtet, dem Verpächter / der Verpächterin die von der Kontrollbehörde oder Kontrollstelle übermittelten Auswertungsschreiben und Bescheinigungen jeweils unaufgefordert zur Verfügung zu stellen und ihm auf Verlangen Einsicht in die Kontrolldokumentation zu gewähren.“
Wenn eine komplette Umstellung auf Bio Widerstand hervorruft oder eine Härte darstellt, kann man sich zunächst auch auf den ersten Satz beschränken.
„Die Flächen sind nach den Regeln des ökologischen Landbaus zu bewirtschaften, so wie sie in der EU-Verordnung 834/2007, einer entsprechenden Nachfolgeverordnung, auf diesen beruhenden europäischen oder nationalen gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen festgelegt sind.“
Der Nachtteil ist, dass das Land nicht offiziell als auf Bio umgestellt gilt. Hier könnte eine Umstellungszeit festgelegt werden, nach der bei Nichteinhalten der Vertrag außerordentlich gekündigt werden kann.
Bei Grünland ist die Bewirtschaftungsintensität wichtig. Eine seltenere Mahd ermöglicht eine größere Vielfalt der Pflanzen und dient Vögeln, die am Boden brüten.
Quellen:
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb4/prof/VWL/SUR/Lehre/SS05/kooperation/Privat/Bodennutzung.pdf