Wo Leben nicht zählt … Kükentöten

Die Gesellschaft fordert mehrheitlich längst den Umbau der Geflügelhaltung. Die Umsetzung eines gesetzlichen Verbotes des Kükentötens lässt dagegen auf sich warten.

Nach Angaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) werden jährlich 45 Millionen männlicher Küken der Legelinien direkt nach dem Schlüpfen getötet.

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes, den Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner am 9. September 2020 vorgelegt hat, um das massenhafte Kükentöten bis Ende 2021 zu verbieten, ist längst überfällig. Bis zu diesem Termin sollen breitflächig Verfahren einsetzbar sein, damit die Geschlechterbestimmung im Ei in großem Stil erfolgen könne. Ab Ende 2023 sollen dann Eingriffe an Hühnereiern zur Geschlechterbestimmung ab dem siebten Bruttag verboten werden. Von der Politik als Meilenstein gefeiert, kommt die Umsetzung wieder einmal viel zu spät. Es dürfte kaum zu schaffen sein, diesen Entwurf bis zur nächsten Wahl durchs Kabinett, Bundesrat und Bundestag zu bringen.

Schon im Sommer 2019 hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, das Kükentöten sei nur noch für eine Übergangszeit zulässig und begründete dies damit, dass die Tötung männlicher Eintagsküken nicht mit dem Tierschutzgesetz und dem Staatsziel Tierschutz vereinbar sei. Dennoch: Bis zur Einführung von alternativen Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Hühnerei dürfen Brutbetriebe männliche Küken weiter töten. Für die Entwicklung dieser Verfahren wurden seit 2008 mehrere Millionen Euro Steuergelder aufgewendet.

In der modernen Geflügelzucht (Hybridzucht) unterscheidet man zwischen zwei unterschiedlichen Zuchtlinien zur Gewinnung von Eiern und von Fleisch. Hybridhühner, die für die Eierproduktion gezüchtet werden, setzen weniger und langsamer Fleisch an als die für die Mast gezüchteten Tiere. Die männlichen Küken der Legelinie sind in der Logik der Agrarindustrie wertlos, ihre Aufzucht rechnet sich nicht, sie werden vergast.

Für die Geschlechtsbestimmung im Brutei (In-ovo-Geschlechterbestimmung) können zwei Verfahren angewendet werden. Mittels Spektroskopie kann man bei der ersten Methode schon etwa vier Tage nach der Befruchtung feststellen, welches Geschlecht das Hühner-Embryo hat. Dazu wird ein spezieller Lichtstrahl in das Innere des Eis geschickt. Das Geschlecht wird durch eine Analyse des reflektierten Lichts bestimmt.

Bei der zweiten Methode, dem endokrinologischen Verfahren, werden die Eier etwa neun Tage lang bebrütet. Dann wird durch ein winziges Loch etwas Flüssigkeit aus dem Ei entnommen, ohne das Innere des Eis zu beschädigen. Aus dieser Probe ermittelt man das Geschlecht.

Mit der Geschlechterbestimmung im Ei würden zwar jährlich 45 Millionen Küken weniger getötet werden, stattdessen aber 45 Millionen Embryonen im Ei, obwohl deren Empfindungsfähigkeit ab dem siebten Tag nachgewiesen wurde. Damit verschiebt man lediglich das Problem. Eine kommerziell angewandte In-Ovo-Geschlechtsbestimmung würde letztendlich zu einer weiteren Industrialisierung führen und neue Abhängigkeiten der Landwirtschaft von Agrarkonzernen schaffen.

Inzwischen gibt es wieder zahlreiche Bemühungen und Versuche, robustere Hühnerrassen zu züchten, die zwei Aspekte vereinen. Sogenannte Zweinutzungshühner können sowohl für die Eier- als auch für die Fleischproduktion gehalten werden. Die Hennen dieser Zuchtrichtung legen zwar weniger als die hochspezialisierten Legehybriden mit einer jährlichen Legeleistung von etwa 300 Eiern, dafür können die Hähne rentabler gemästet werden.

Ein weiteres Beispiel für die Legehennezucht ohne Kükentötung zeigt die Bruderhahn-Initiative Deutschland, indem sie die Hähne mitaufzieht, für jedes Huhn einen Hahn. Um die Kosten hierfür zu decken, wird für das Ei aus der Bruderhahn-Initiative ein Zuschlag von 4 Cent verlangt. Viele weitere Initiativen praktizieren die Aufzucht männlicher Küken nach diesem Vorbild.

Die Geschlechterbestimmung darf nur eine Zwischenlösung sein, ebenso die Mast von Bruderhähnen. Der Tierschutzbund erneuert seine Forderung nach den Zweinutzungsrassen: „Die einzige Methode, die sowohl das Kükentöten verhindern, als auch die zuchtbedingten Probleme der Legehennen lösen könnte, wäre die Rückkehr zum Zweinutzungshuhn.“

 Quellen und weiterführende Informationen:

https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tierschutz/tierwohl-forschung-in-ovo.html

https://www.tierschutzbund.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Hintergrundinformationen/Landwirtschaft/Kuekentoetungen_Hintergrund.pdf

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