Endstation für unfaire Arbeitsbedingungen in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU

Ende der Lohnsklaverei?

Während die Vergabe der GAP-Subventionen an die Einhaltung bestimmter Standards in den Bereichen Umweltschutz, Tierschutz und öffentliche Gesundheit geknüpft ist, spielte bis dato die Einhaltung von Menschen- und Arbeitsrechten bei der Vergabe der Direktzahlungen keine Rolle, obwohl die Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft zu den prekärsten zählen. Das soll sich ändern.

Schwarzarbeit, schlechte Löhne, lange Arbeitszeiten, unzumutbare Unterbringung und fehlender Ausgleich im Krankheitsfall – ein nicht unbeachtlicher Teil der Menschen auf den Feldern werden mit Menschenrechtsverletzungen konfrontiert und leiden an massiven Entbehrungen. Die Arbeitsbedingungen von hunderttausenden Saisonarbeitskräften aus Mittel- und Osteuropa (rund 300.000 kommen jedes Jahr allein nach Deutschland) werden in der Regel wenig beachtet. Durch die Corona-Pandemie rückten diese Beschäftigungsverhältnisse jedoch stärker in den öffentlichen Fokus und sorgten auch in Deutschland für Debatten. Die Behörden und Ministerien der EU-Mitgliedstaaten kennen diese Problematik seit langem,  tätig wurden sie nicht.

Mehr als 300 Organisationen – ein europäisches Bündnis aus Gewerkschaften und NGOs – verweisen auf die enorme Ausbeutung von Saison- und LandarbeiterInnen in der europäischen Landwirtschaft und sprachen sich für die Einführung einer sozialpolitischen Konditionalität innerhalb der EU-Mitgliedstaaten aus:  Nur wenn Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte zukünftig Kürzungen der Agrarsubventionen nach sich ziehen, könne Sozialdumping verhindert werden. Auch müsse sichergestellt sein, dass diejenigen Landwirte, die Arbeitnehmerrechte schützen, im Wettbewerb nicht benachteiligt sind gegenüber denjenigen, die dagegen verstoßen. Gute ArbeitgeberInnen müssten begünstigt werden.

Die Forderung, Direktzahlungen an die Einhaltung der geltenden Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen zu knüpfen, sorgte für Zoff bei den laufenden Verhandlungen zwischen den einzelnen EU Staaten und dem Europäischen Parlament, das sich für eine Aufnahme dieser Regelung ausgesprochen hatte. Auch der EU-Bauernverband COPA-COGECA kritisierte die Aufnahme von Arbeitnehmerrechten in die GAP, ebenso wie der Deutsche Bauernverband (DBV), der von einem „unmöglichen Bürokratiemonster“ und der „Trennung von Förderung und Sozialstandards“ spricht.

Im „Jumbo-Trilog“ zur EU-Agrarreform im Juni 2021 einigte man sich in Bezug auf die „soziale Konditionalität“ zunächst nur auf einen freiwilligen Einstieg ab 2023, verpflichtend wird dieser erst ab 2025. Der so gefundene Kompromiss zur Einhaltung sozialer Standards in der Landwirtschaft soll sicherstellen, das Landwirte, die sich nicht an die geltenden Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen halten, mit finanziellen Einbußen belegt werden. Er soll einfach und unbürokratisch umsetzbar sein, aber zugleich für “schwarze Schafe“ eine abschreckende Wirkung haben. Die Überwachung soll im Rahmen der bereits bestehenden Kontrollsysteme erfolgen. Auf diese Weise würde der von den Kritikern befürchtete zusätzliche Verwaltungsaufwand entfallen.

Nun gibt es erste positive Signale aus Dänemark, denn die dänische Regierung will voraussichtlich schon ab dem 1. Januar 2023 die sogenannte soziale Konditionalität einführen. Das heißt, dass der Erhalt von Direktzahlungen an die Einhaltung von Standards für ArbeitnehmerInnen geknüpft wird. Diesem Vorbild folgen hoffentlich schnell viele andere Mitgliedstaaten, allen voran Deutschland. (mk)

Update

Anfang Dezember 2021 meldete die „Bild“: Ampel muss Mindestlohn-Erhöhung verschieben. Auch Bauernpräsident Rukwied stimmte in dem Beitrag das übliche Klagelied an. „Mit einem Zwölf-Euro-Mindestlohn können wir im europäischen Wettbewerb nicht bestehen“.

Dem widersprach der Vizevorsitzende der IG BAU (Bauen-Agrar-Umwelt) Harald Schaum in der taz vom 7. Dezember 2021 energisch und rechnete vor, dass sich der Kilopreis beim Spargel auf etwa 20 Cent erhöhen werde. Das Problem seien vielmehr Erzeuger, die an große Supermarktketten liefern. Es scheint das gleiche Thema wie beim Billigfleisch zu sein, bei dem sich die wenigen großen Einzelhändler regelrechte Preisschlachten liefern.

taz-Beitrag „Angst vor teurem Spargel“ von Jost Maurin

Update 11.03.2022

Der Bauernverband will eine Ausnahmeregelung in Sachen Mindestlohn für Erntehelfer. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hält dagegen.

taz vom 11.3.2022 „Gegen Sozialdumping bei der Ernte“