Brandschutz in Mastanlagen? Mangelhaft!

Der Großbrand in Alt Tellin (Meck-Pomm) rückt erneut einen Aspekt der Massentierhaltung in den Fokus, der oft wenig beachtet wird: Brandschutz.

Auch beim Anhörungsverfahren für die Legehennenanlage Twistetal war dies ein heikles Thema. Nun wird wieder einmal deutlich, welche katastrophalen Auswirkungen mangelnder Brandschutz haben kann.

Umdenken in der Politik ist gefordert

Damit Tragödien wie diese endlich der Vergangenheit angehören, sind die Brandschutzbestimmungen bundeseinheitlich zu verschärfen. Untersuchungen von Brandursachen haben ergeben, dass gut 50 % aller Brände in Stallanlagen auf ein Versagen der Elektrik, technische Defekte oder eine Überhitzung von Geräten und Blitzschlag zurückzuführen sind. Bei aufgeklärten Brandfällen in Tierhaltungsanlagen sei die Elektrizität die häufigste Brandursache.

https://www.bundestag.de/resource/blob/810836/17db1a2f854ff333068f2e8fb476c203/WD-5-092-20-pdf-data.pdf

Weiter heißt es in einer Musterbauordnung, die als Vorlage für die Landesbauordnungen erstellt wurde, dass „bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten sind, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Die entsprechenden Anlagen müssen in technisch erforderlichen Abständen überprüft werden.“

Im März 2019 hatte der BUND in seinem Leitfaden gegen Massentierhaltung erwähnt, in der Fachliteratur werde die Auffassung vertreten, dass „eine Rettung und Evakuierung der Tiere innerhalb von 10 Minuten möglich sein sollte“. Keine Anlage sei jedoch so konzipiert, dass sie diesen Anforderungen Stand halten könnte. Da die Tiere bei einem Brand schnell in Panik geraten würden, sei auch dies in einem Brandschutzkonzept mit zu berücksichtigen.

https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/massentierhaltung/massentierhaltung_leitfaden_gegen_massentierhaltung.pdf

Fragen über Fragen

Warum wurden bei geschätzten 5.000 Stallbränden pro Jahr in Deutschland noch keine höheren einheitlichen Standards erarbeitet und verabschiedet?

Der Kurzbeitrag von Report Mainz im Juni 2020 zeigt Hintergründe auf:
https://www.swr.de/report/stallbraende-wieso-jedes-jahr-zehntausende-tiere-qualvoll-verbrennen/-/id=233454/did=25275230/nid=233454/1xf73zf/index.html

Kaum zu glauben, aber wahr: Die Anlage in Alt Tellin wurde 2010 von dem Niederländer Straathof errichtet, der 2016 ein generelles Tierhaltungsverbot in Deutschland bekam. Er hatte erheblich und mehrfach gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen. So ging Europas größte Schweinemastanlage an die LFD Holding über, später wurde sie an die Schweizer Firma Terra Grundwerte AG verkauft. Wem die Terra AG eigentlich gehört, ist bis heute unklar!

Fazit

Planer und Genehmigungsbehörden dürfen nicht länger wegschauen! Neue Anlagen müssen höhere Brandschutzauflagen erfüllen, alte Anlagen nachgerüstet und beides akribisch überwacht werden.

Aktuelle TV-Beiträge

Panorama vom 20.04.2021

NDR-Nordmagazin vom 15.04.2021

Aktuelles in der Presse

Bericht zu den Räumungsarbeiten in der Süddeutschen (27.4.2021)