Rainer legt los – Überdüngung ganz einfach?

Wenn die Gülle in Pfützen steht …

Alois Rainer (CSU) hält, was sein Parteichef verspricht: Weg mit dem grünen Ballast und dem ganzen Umweltgedöns. Dabei war es ein großer Schritt, als die sogenannte Stoffstrombilanz 2018 eingeführt wurde. Ziel war es, Nährstoffüberschüsse – insbesondere von Stickstoff und Phosphor – zu erfassen und zu minimieren.

Aktuell müssen Betriebe mit 20 ha Land oder mehr als 50 Großvieheinheiten eine jährliche Bilanz führen über die Nährstoffzufuhr und die Nährstoffabgabe.

Klingt bürokratisch? Genau mit diesem Argument machte der Bauernverband Opposition und brachte schließlich die Parteien in den Koalitionsverhandlungen dazu, die faktische Streichung des Gesetzes per Verordnung zu vereinbaren.

Warum betrifft das die Zivilgesellschaft? Vereinfacht gesagt würden von einer ersatzlosen Streichung besonders Betriebe profitieren, die industrielle Mastanlagen betreiben. Denn dort werden z.B. in der Schweinemast große Mengen an Gülle produziert, die häufig über die Felder entsorgt werden.

Überdüngung bedeutet aber eine große Belastung für die Umwelt. Besonders auch für das Grundwasser, aus dem ein Großteil des Trinkwassers erzeugt wird. Die Nitratbelastung ist in vielen Grundwasservorkommen schon viel zu hoch. Da genügt ein Blick ins Nachbarland Niedersachsen. Im Oldenburger Münsterland, auch „Schweine- und Güllegürtel“ genannt, wird der EU-Grenzwert von 50 mg/l längst überschritten. Schon vor fast 10 Jahren galten 32 % der Gesamtfläche Niedersachsens laut „Welt“ als „rote Gebiete“.

Technisch möglich ist eine Aufbereitung, die das Nitrat reduziert. Doch diese ist sehr aufwendig und damit teuer, was dann wieder zulasten der Bürgerinnen und Bürger geht, deren Wasserrechnungen sich extrem verteuern würden.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die geplante Abschaffung per Verordnung in einer Presseerklärung scharf. Darin heißt es u.a.: Agrarminister Alois Rainer will auf rechtlich fragwürdigem Weg das deutsche Düngerecht entkernen und den Gewässerschutz opfern. Die geplante Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung steht in eklatantem Widerspruch zur EU-Wasserrahmenrichtlinie, zur Nitratrichtlinie sowie zum Düngegesetz – und auch juristisch auf wackeligen Füßen.“

Besonders die Eile lässt staunen, denn bis die Maßnahme an die Öffentlichkeit durchdringt, wäre es schon zu spät. Immerhin durfte die DUH zum Referentenentwurf „Verordnung zur Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung“ Stellung beziehen. Darin heißt es unter Punkt 4: „Die Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung im Eilverfahren schafft Rechtsunsicherheit. Der Vorschlag des BMLEH widerspricht direkt dem Düngegesetz und ist aus unserer Sicht rechtlich anfechtbar. Das Düngegesetz (DüG §11a) gibt vor, dass das Bundesministerium für Landwirtschaft nähere Vorschriften über eine betriebliche Stoffstrombilanz „erlässt“. Es steht dort nicht, dass das Bundesministerium nähere Vorschriften über eine betriebliche Stoffstrombilanz ‚aufheben‘ dürfte. Zudem legt das Düngegesetz fest, dass die Regeln im ‚Einvernehmen‘ mit dem Umweltministerium und mit ‚Zustimmung‘ des Bundesrates erlassen werden. Mit dem Verfahren per Ministererlass würden aber Bundestag und Bundesrat umgangen.“

Die DUH will alle rechtlichen Mittel prüfen.