Der aktuelle Gesetzesvorschlag ist ein trojanisches Pferd, das es zu stoppen gilt
Ein Gastbeitrag von Peter Kirch (Vereinigung Ökologischer Landbau in Hessen e.V.)
Die Europäische Union steht kurz vor einer wichtigen Entscheidung zur Regulierung der Gentechnik in der Land- und Lebensmittelwirtschaft. Im Mittelpunkt steht dabei das Europäische Parlament und ein Gesetzesvorschlag, der den Umgang mit sogenannten „Neuen Genomischen Techniken“ (NGT) – etwa der Genschere CRISPR/Cas – neu regeln soll.
Umwelt-, Landwirtschafts- und Verbraucherorganisationen, darunter auch die Vereinigung Ökologischer Landbau in Hessen (VÖL Hessen), kritisieren den Gesetzentwurf in einer Resolution scharf und fordern, ihn abzulehnen. Denn: Die Unabhängigkeit der Landwirtschaft und die Wahlfreiheit für alle Verbraucherinnen und Verbraucher stehen auf dem Spiel.
Aktueller Stand der Gesetzgebung
Die Verhandlungen über die neue EU-Gesetzgebung zur Regulierung von NGT wurden Ende 2025 vorläufig abgeschlossen. Der nun dem EU-Parlament vorliegende finale Gesetzentwurf zielt darauf ab, Gentechnik weniger streng zu regulieren als bisher. Konkret heißt das:
Eine verpflichtende Risikobewertung soll für einen Großteil der mit NGT-veränderten Pflanzen entfallen. Vor einer Freisetzung in die Umwelt würde also nicht geprüft, ob durch gentechnische Veränderungen unbeabsichtigte Effekte auftreten können. Das europäische Vorsorgeprinzip würde damit in Frage gestellt und irreversible Schäden an der biologischen Vielfalt in Kauf genommen.
Die Rückverfolgbarkeit aller mit neuen genomischen Verfahren erzeugten Produkte würde unmöglich, da eine Kennzeichnungspflicht nur für das Saatgut vorgesehen ist. Eine Kennzeichnung entlang der gesamten Wertschöpfungskette, von Saatgut bis zum Endprodukt, würde somit nicht weiter erfolgen. Eine wichtige Voraussetzung für die Entscheidungsfreiheit und den Verbraucherschutz würde damit genommen werden.
Und damit nicht genug: Neu eingeführt werden soll die Möglichkeit, Patente auf Leben anzumelden und zu erteilen. Da laut Gesetzentwurf künftig genetische Veränderungen an allen Pflanzen zugelassen werden, was auch die genetische Veränderung von Wildpflanzen umfasst, ist mit einer Patentflut zu rechnen. Aktuell sind Patente auf Pflanzensorten und Tierrassen nach dem Europäischen Patentübereinkommen verboten.
Damit der Entwurf zum Gesetz wird, muss das Europäische Parlament zustimmen. Die Abstimmung wird voraussichtlich Ende April auf der Tagesordnung stehen.
Leere Heilsversprechen zugunsten Konzerninteressen
„Was uns hier präsentiert wird, ist ein trojanisches Pferd. Unter dem Deckmantel des Fortschritts schleichen sich Risiken, Abhängigkeit und Konzerninteressen in unsere Felder und auf unsere Teller. Ohne Kennzeichnung und wirksame Begrenzung von Patenten werden Landwirt*innen, Züchter*innen und Verbraucher*innen Opfer leerer Heilsversprechungen zugunsten von einseitigen Konzerninteressen. Und das alles, ohne, dass wir überhaupt wissen, ob die hochtrabenden Heilsversprechen der Neuen Gentechnik überhaupt jemals eintreffen werden.“ so die treffende Einordnung von Biolandpräsident Jan Plagge.
Vor diesem Hintergrund haben 46 zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter die VÖL Hessen, eine gemeinsame Resolution verabschiedet (die Resolution ist hier abrufbar) und fordern alle verantwortlichen Politiker*innen in Deutschland und im Europaparlament auf, dem ausgehandelten Gesetzesvorschlag nicht zuzustimmen. In der Resolution heißt es: „Wir stehen für Entscheidungsfreiheit und Transparenz für alle, Kennzeichnung bis zum Endprodukt, für verpflichtende Risikoprüfung aller Gentechnik-Organismen, für verpflichtende Nachweisverfahren und Rückholbarkeit sowie für das Verbot von Patenten auf Lebewesen.“
Entscheidung mit großer Tragweite mitgestalten
Klar ist schon jetzt: Die Abstimmung über die neue Gentechnikgesetzgebung wird weitreichende Folgen für Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion und Verbraucherschutz in Europa haben. Denn es geht im Kern um die grundsätzliche Frage: „Wie wollen wir unsere Ernährung in Europa und in der Welt sicherstellen?“ – oder anders formuliert: „Setzen wir auf große, kapitalstarke Agrarkonzerne mit ihrem Fokus auf Technologieentwicklung oder stützen wir uns auf regionale Strukturen und die Anwendung von ökologischen Prinzipien?“
Die Expertengruppe „Neue Gentechnik“ der Gesellschaft für Ökologie kommt in ihrem Bericht „NGT aus einer ökologischen und umweltbezogenen Perspektive“ zu folgendem Schluss: „Auf der Grundlage umfangreicher wissenschaftlicher Erkenntnisse aus (agrar)ökologischen Studien ist der derzeit effektivste, schnellste, produktivste und sicherste Ansatz zur Umgestaltung des Agrarsystems in Richtung sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit die ‚ökologische Intensivierung‘, d.h. die Anwendung ökologischer Kenntnisse und Gesetzmäßigkeiten auf Agrarökosysteme.“
Noch ist die Entscheidung im EU-Parlament nicht getroffen und es lohnt sich, auf die EU-Abgeordneten zuzugehen, um das Thema NGT zu diskutieren. Gute Vorschläge, wie wir diese adressieren können, finden sich hier. Unter dem Titel „Wenn wir jetzt schweigen, bleibt es später im Dunkeln“ wird zudem zu einer europaweiten Aktion eingeladen, für ein grundlegendes Verbraucherrecht einzustehen: das Recht zu wissen, was wir essen (weitere Infos finden sich hier).
Jetzt gilt es! Denn noch können wir gemeinsam das trojanische Pferd stoppen!

