Ein wichtiger Schritt in die Zukunft. Die gemeinnützige Kulturlandgenossenschaft darf Ackerland erwerben und an einen Bio-Betrieb verpachten.
Biolee – so heißt der kleine Biobetrieb von Sarah Hoffmanns und David Büchler am Rand von Münster. 2022 starteten sie auf 5,7 Hektar entlang einer alten Allee. Die beiden haben in Witzenhausen studiert und lange nach einer außerfamiliären Hofübernahme gesucht, hatten Kontakt zu über 30 Betrieben.
Bisher haben die beiden das Land von einer Erbengemeinschaft gepachtet, doch dann stand es zum Verkauf. Kaufen will es die Kulturland e.G., eine Genossenschaft, die Ackerland erwirbt, um es für die ökologische Bewirtschaftung zu sichern. Biolee ist einer der Betriebe, die davon profitieren. Doch gegen dieses Modell klagt ausgerechnet die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen – mit der Begründung, dass die Genossenschaft Kulturland selbst kein landwirtschaftlicher Betrieb sei und daher kein Land kaufen dürfe.
Der Streit in Münster steht beispielhaft für eine grundsätzliche Frage: Wer darf künftig über Ackerland verfügen? Jahrzehntelang galt: Land sollte in den Händen von Landwirten bleiben. Doch die Realität hat sich verändert. Immer mehr Betriebe stehen vor der Hofaufgabe, immer mehr Flächen werden zu Spekulationsobjekten – und junge, engagierte Menschen ohne Hof in der Familie haben kaum Chancen, selbst in die Landwirtschaft einzusteigen.
Genossenschaften wie Kulturland e.G. oder die bundesweit aktive BioBoden e.G. wollen genau hier ansetzen. Sie kaufen Flächen, nehmen sie aus dem Marktgeschehen teilweise heraus und verpachten sie langfristig an ökologisch wirtschaftende Betriebe. Das sichert nicht nur nachhaltige Bewirtschaftung, sondern auch faire Pachtpreise – und eröffnet neue Möglichkeiten für junge Landwirt:innen.
Für Hoffmanns und Büchler ist die Pacht über Kulturland der entscheidende Schritt, um ihren Betrieb aufzubauen. Sie bauen Winterweizen und Kartoffeln an, verkaufen Getreide an eine Bäckerei vor Ort und entwickeln neue Ideen für regionale Wertschöpfung. Ihr Beispiel zeigt: Ohne neue Eigentumsmodelle wäre ein Start wie Biolee kaum möglich gewesen.
Doch die Landwirtschaftskammer sah darin einen Bruch mit alten Regeln und versuchte juristisch, das Modell zu stoppen. In Münster entschied nun das Oberlandesgericht Hamm, dass Kulturland weiterhin Flächen kaufen darf. Denn mit dem Kauf sei eine „zweckwidrige Verwendung der landwirtschaftlichen Flächen, insbesondere zu Spekulationszwecken, ausgeschlossen.“
Was auf den ersten Blick wie ein lokaler Konflikt aussieht, ist tatsächlich von bundesweiter Bedeutung. Denn die Frage, wie Boden zugänglich bleibt, entscheidet über die Zukunftsfähigkeit unserer Landwirtschaft. Geht es weiter wie bisher, werden Ackerflächen immer teurer und geraten zunehmend in die Hände von Investoren. Nur wer erbt oder über großes Kapital verfügt, kann noch mithalten.
Genossenschaftsmodelle sind ein Gegenentwurf dazu: Sie entziehen Flächen der Spekulation, öffnen den Zugang für Betriebe ohne Hofnachfolge und verankern ökologische Standards. Gerade in Zeiten der Klimakrise, in der Landwirtschaft ressourcenschonender und vielfältiger werden muss, ist das ein entscheidender Hebel.
Die Auseinandersetzung in Münster macht deutlich: Die Transformation der Landwirtschaft gelingt nicht durch Sonntagsreden, sondern nur durch konkrete Veränderungen in Eigentum und Zugang zu Land. Es braucht Strukturen, die jungen Menschen ermöglichen, Höfe aufzubauen – auch wenn sie nicht aus einer landwirtschaftlichen Familie stammen.
Dass dies funktioniert, zeigen Betriebe wie Biolee. Sie beweisen, dass Ideen, Engagement und Praxiswissen da sind – was fehlt, ist der faire Zugang zu Boden.
Update 09.10.2025
Das OLG Hamm hat auch in zweiter Instanz den Landkauf durch die Kulturland eG bestätigt!. Die unabhängige bauernstimme schreibt: „Nach detaillierter Prüfung der Satzungen der Kulturland eG, der Kulturland Westfalen KG, des Kaufvertrages und des zwischen der Kulturland Westfalen KG und Hof Biolee zu schließendem Pachtvertrags hält das Gericht fest, dass eine “zweckwidrige Verwendung der landwirtschaftlichen Flächen, insbesondere zu Spekulationszwecken ausgeschlossen [ist]”. Das OLG Hamm erwähnte maßgeblich auch, dass die Kulturland eG versucht, eine moderne Form der Allmende zu etablieren.
Update 30.10.2025
Die Betreiber des Hofes teilen mit: Es wurde keine Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des OLG eingelegt. Das bedeutet: Das Land kann von der Genossenschaft gekauft werden!
Gesucht werden jetzt dringend noch weitere Unterstützer:innen, die Genossenschaftsanteile erwerben. Noch ist das Projekt finanziell nicht völlig gesichert. Infos direkt bei der Kulturland Genossenschaft.
Quellen
taz (06.09.2025): Ökolandbau oder Schweinemast – Wem gehört der Acker?
Link https://taz.de/Oekolandbau-oder-Schweinemast/!6108921/
taz (08.10.2025): Sieg für gemeinwohlorientierte Bodenfonds und Biohof
https://taz.de/Urteil-zu-Verkauf-von-Aeckern/!6118446/
MS Aktuell (07.09.2025): Münsteraner Öko-Bauern kämpfen um Ackerland – OLG Hamm entscheidet über Genossenschaftsmodell https://ms-aktuell.de/aktuelles/muensteraner-oeko-bauern-kaempfen-um-ackerland-olg-hamm-entscheidet-ueber-genossenschaftsmodell/
Unabhängige Bauernstimme (09.09.2025): Ins Tun kommen – dann entstehen Dinge (Reportage über Biolee)
https://www.bauernstimme.de/news/details/ins-tun-kommen-dann-entstehen-dinge
Eigendarstellung/Webseite: https://www.biolee-acker.de/

